Urlaub auf der Insel Teneriffa

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Verkehr auf der Insel Teneriffa

 

Die Nordautobahn TF-5 führt von der Hauptstadt Santa Cruz in die Ferienzentren Puerto de la Cruz und (als Kraftfahrzeugstraße) Icod de los Vinos.

Die Südautobahn TF-1 führt von Santa Cruz nach Los Cristianos, Costa Adeje und Playa de Las Américas und endet in Adeje. Durch den Bau der TF-1 und des Flughafens Reina Sofia wurde die Entwicklung im Süden Teneriffas enorm vorangetrieben und die Entwicklung vieler Orte an der Südostküste wie Abades erst ermöglicht.

Besonderheit: Ein Sonderfahrstreifen für Busse führt auf der Nordautobahn zwischen einem Fahrbahnteiler und der Mittelleitplanke stadteinwärts durch einen Tunnel direkt zum Busbahnhof Santa Cruz (Intercambiador de Transportes), während der übrige Verkehr in eine andere Richtung geführt wird.

Als preiswertes, zuverlässiges und sauberes Verkehrsmittel gelten die grünen Linienbusse der TITSA (örtliche Bezeichnung: Guagua), die fast jede Ortschaft auf der Insel bedienen. Die Hauptrouten über die Südautobahn von Las Americas bzw. Los Cristianos im Süden der Insel nach Santa Cruz und die Nordautobahn nach Puerto de la Cruz im Norden werden von modernen klimatisierten Bussen mit Gepäckfächern gefahren. Zu den beiden Flughäfen Teneriffa Nord (Los Rodeos) und Süd (Reina Sofía) verkehren mindestens stündlich Busse.

Eine ca. 12 Kilometer lange Straßenbahnlinie („Tranvía“) verbindet seit dem 2. Juni 2007 Santa Cruz mit den nördlichen Vororten, der Universität und der Innenstadt von La Laguna. Eine Verlängerung zum Flughafen Teneriffa Nord wird ebenso diskutiert wie der Bau einer Eisenbahnlinie, die Santa Cruz mit dem Inselsüden und dem Flughafen Tenerife Sur Reina Sofía verbinden soll.


Teneriffa

Es gibt zwei Flughäfen – den älteren Flughafen Teneriffa Nord (Los Rodeos) bei La Laguna sowie den 1978 eröffneten Airport Reina Sofía (Teneriffa Süd); dieser ist von den wichtigsten Badeorten aus schnell erreichbar.

Fähren (z. B. Fred. Olsen Express) verbinden Los Christianos mit San Sebastián de la Gomera, El Hierro (Puerto de Estaca), Santa Cruz de La Palma sowie Agaete auf Gran Canaria.


Mietwagenverkehr auf Teneriffa
Bei der Mietkaution muss man grundsätzlich zwischen der Mietkaution Wohnraum und der Mietkaution Gewerbe unterscheiden. Für das Gewerbe gelten nämlich andere Regelungen, hier kann der Vermieter zum Beispiel die Höhe der Mietkaution frei entscheiden, während die Mietkaution für Wohnraum drei Monatskaltmieten nicht übersteigen darf. Die Mietkaution für Wohnraum kann laut dem Gesetzgeber auch in drei Monatsteilzahlungen beglichen werden. Neben dem gängigen Begriff Mietkaution wird oft auch der Begriff Mietsicherheit verwendet.
Das Geld kann nur für bestimmte Zwecke eingesetzt werden – etwa für nicht gezahlte Miete und Wohnungsmängel, die beim Auszug nicht behoben wurden. Gesetzlich ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsicherheit getrennt von seinem Vermögen anzulegen, außerdem hat der Mieter Anspruch darauf, dass die Kaution mindestens zu einem üblichen Zinssatz angelegt wird. Die Zinsen stehen dem Mieter ebenfalls nach Ende des Mietverhältnisses zu. Für die Rückzahlung der Mietsicherheit samt Zinsen hat der Vermieter allerdings ein paar Monate Zeit, in der Regel bis zu 6 Monate.

Die Höhe der Mietkaution kann viele Mieter vor ein Finanzierungsproblem stellen. Viele nutzen die Rückzahlungen alter Kautionen für die Finanzierung der neuen, oder gespartes Geld. Seltener wird für Mietkautionszahlungen das Konto überzogen, Geld geborgt oder ein Kredit aufgenommen (Quelle: Statista). Neben diesen Möglichkeiten zur Finanzierung gibt es auch noch die Option der Mietbürgschaft, bei der eine Dritte Partei für die Kaution bürgt, zum Beispiel eine Bank.

Es gibt häufig Streitigkeiten in Bezug auf die Mietkaution – laut dem Stern dreht sich mehr als jeder zehnte Rechtsstreit zwischen Mieter und Vermieter um die Mietsicherheit. Um Streitigkeiten von vorneherein zu vermeiden, sollte ein Übergabeprotokoll bei der Wohnungsabnahme erstellt und von Mieter und Vermieter unterzeichnet werden. In diesem Protokoll können Nachbesserungen und Mängel festgehalten werden. Sobald es unterzeichnet ist, kann der Vermieter bei Ihnen später keine Mängel mehr geltend machen, die nicht im Protokoll stehen.

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